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Artenschutz
Die Berücksichtigung des besonderen Artenschutzes ist für die Genehmigung einer Vielzahl von Bauvorhaben Voraussetzung. Sowohl Großvorhaben wie Fernstraßen, Leitungstrassen oder Windparks sind davon genauso berührt wie kleinere Bau- und Sanierungsmaßnahmen. Wir bieten artenschutzrechtliche Gutachten, Gebäudekontrollen und Kartierungen nach den jeweils vorgeschrieben Standards an.
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Bauleitplanung, Planfeststellung oder Plangenehmigung, immissionsschutzrechtliche Zulassungs- oder Baugenehmigungsverfahren: überall müssen die artenschutzrechtlichen Betroffenheiten geprüft werden.
Im artenschutzrechtlichen Fachbeitrag wird beurteilt, ob und ggf. für welche Arten oder Artengruppen aufgrund der verschiedenen Wirkungspfade Verbotstatbestände des § 44 Bundesnaturschutzgesetzes nicht auszuschließen sind. Soweit erforderlich werden artenschutzrechtliche Vermeidungs- oder Ausgleichsmaßnahmen abgeleitet mit dem Ziel, drohende Verbote abzuwenden und das Vorhaben genehmigungsfähig zu qualifizieren.
Aufgrund der strengen Rechtsfolgen verlangen artenschutzrechtliche Fachbeiträge ein sehr hohes Maß an Qualifikation der hier mitarbeitenden Personen. Durch regelmäßige Fortbildungen unseres Personals können wir dies stets garantieren.
Gebäudekontrolle
Einige Fledermaus- und Vogelarten haben sich als Kulturfolger dem Menschen angeschlossen und besiedeln Gebäude. Diese Arten sind beim Artenschutz stärker in den Fokus gerückt.
Denn bei Gebäudesanierung werden verwitterte oder fehlende Mauersteine ersetzt und offene Fugen vollständig verstrichen. In Dachbereichen werden Spalten geschlossen und die Dachböden zu Wohnungen ausgebaut. Bei Neubauten prägen oft unstrukturierte Fassaden aus Metall und Glas das Bild.
Daher werden regelmäßig bei Sanierungsmaßnahmen Gebäudekontrollen verlangt, um die artenschutzrechtliche Betroffenheit zu klären und ggf. Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen vorzusehen.
Einige unserer Mitarbeiter:innen sind besonders hinsichtlich Gebäudekontrollen geschult.
Kartierungen
Rechtssichere Beurteilungen zum besonderen Artenschutz bedürfen belastbarer Datengrundlagen. Daher sind oft insbesondere faunistische Kartierungen nach den geforderten Methodenstandards erforderlich.
Für Kartierungsleistungen der Artengruppen Avifauna, Amphibien und Reptilien, Fledermäuse sowie xylobionte Käfer und Ameisen haben wir einen qualifizierten Mitarbeiterstamm. Für weitere Artengruppen und Großprojekte arbeiten wir vertrauensvoll mit einem großen Stamm an Nachunternehmern zusammen.
Wir können daher sowohl für Großprojekte als auch für kleinere Planvorhaben Kartierungen für alle gängigen Artengruppen anbieten.
Ökologische Baubegleitung
Die fachlichen Anforderungen an die Planung und Durchführung von naturschutzfachlichen Maßnahmen sind oft hoch. Besonders im Bereich des speziellen Artenschutzes können fehlerhafte Umsetzungen von Vorgaben und Maßnahmen auch gravierende rechtliche Konsequenzen haben. Daher wird bei der Genehmigung von Projekten regelmäßig eine Umweltbaubegleitung beauflagt. Vielfach wird von Auftraggebern aber auch freiwillig eine umweltfachliche Begleitung der Maßnahmenumsetzung vorgesehen.
Die ökologische Baubegleitung ist vor allem dort sinnvoll und erforderlich, wo spezielle Kenntnisse bestimmter Tier- und Pflanzenarten sowie deren ökologische Zusammenhänge erforderlich sind, um die artenschutzrechtlichen Anforderungen erreichen zu können.
Bereits seit 2001 führen wir ökologische Baubegleitung durch.