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Portfolio
Umweltplanung

Im Bereich der Umweltplanung geht es primär um Umweltfolgenabschätzung und -bewältigung. Dies ist ein wesentlicher Bestandteil vieler Zulassungsverfahren von Bauvorhaben. In unserem Büro werden alle gängigen Planungsinstrumente nach ihren jeweiligen rechtlichen Vorschriften angeboten.


Eingriffsregelung

Durch unser Büro wurden nachfolgende Broschüren zu Standards der Eingriffsregelung im Bundesland Brandenburg erarbeitet:

  • Erstfassung der „Hinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung (HVE)“ (Download)
  • „Leitfaden Kommunale Flächenpools“ (Download)
  • „Arbeitshilfe Betriebsintegrierte Kompensation“ (Download)
  • „Hinweise und Empfehlungen der Landesregierung zum Einsatz kommunaler Flächenpools in Brandenburg“ (Download)
  • „Gemeinsamer Leitfaden Freiraum und Naturschutz in der Stadtentwicklung“ (Download)
  • Das „Barnimer Modell“ (Download)

Im Rahmen des Fachplanungsrechts erarbeiten wir bundesweit Landschaftspflegerische Begleitpläne (LBP) und sonstige Eingriffsgutachten. Für die Bauleitplanung erfolgt die planerische Eingriffsfolgenbewertung i.d.R. im Umweltbericht.


Landschaftsplanung

Aufgabenschwerpunkte der trias Planungsgruppe liegen vor allem in der kommunalen Landschaftsplanung.

Der Grünordnungsplan (GOP) ist nach Einführung des Umweltberichtes zu Bebauungsplänen vielerorts in den Hintergrund getreten. Vor allem aber der rechtsverbindliche GOP bietet Kommunen in einigen Bundesländern die Möglichkeit, ihre naturschutzfachlichen Interessen verbindlich festzusetzen. Für einige Kommunen konnten wir erfolgreich u.a. Regelungen zu Uferwegverläufen und -gestaltungen sowie zu Steganlagen und Bootsliegeplätzen umsetzen.

Der kommunale Landschaftsplan ist einerseits Fachplanung des Naturschutzrechts und andererseits das zentrale Instrument, zur Integration grüner Belange in den Flächennutzungsplan.

Darüber hinaus ist er wichtige Informationsgrundlage für zahlreiche Planungen mit Bezug zu Natur und Landschaft (z.B. belastbare Datenbasis für die Eingriffsregelung, UVP, SUP und FFH VP, Managementpläne, Biotopverbund).

Diese zahlreichen Aufgaben und Funktionen bearbeiten wir mit einem leistungsstarken geographischen Informationssystem (GIS) und berücksichtigen dabei selbstverständlich aktuelle Herausforderung wie den Klimawandel und die spezifischen Anforderungen v.a. der Land- und Forstwirtschaft.


Sonderplanungen

Neben den „üblichen“ umweltplanerischen Leistungen werden darüber hinaus zahlreiche „sonstige“ Leistungen erbracht. Dazu zählen u.a.

  • Fachbroschüren zu Eingriffsregelung (HVE, Flächenpools, betriebsintegrierte Kompensation, Barnimer Modell) und zu Freiraum Naturschutz in der Stadtentwicklung
  • Vollzugskontrollen der Auflagen zum Naturschutz (z.B. beim Großflughafen BER)
  • Fachgutachterliche Überprüfung umweltplanerischer Gutachten Dritter
  • Pflege- und Entwicklungskonzepte, Schutzwürdigkeitsgutachten
  • Park- und Grünflächenentwicklungskonzepte, Nutzungskonzeptionen
  • Gutachten zu Aufwertungspotentialen und Kostenschätzungen sowie zur Biodiversität
  • Leitbild und Konzeptentwicklungen für landschaftsplanerische Einzel- und Modellvorhaben
  • Monitoring- und Kontrollaufgaben im besonderen Artenschutz
  • Zuarbeiten zu Verfahren der Waldumwandlung

Verträglichkeitsprüfungen

Als Mitglied in der UVP-Gesellschaft sind wir stets über den aktuellen Entwicklungsstand auf dem Gebiet der Verträglichkeitsuntersuchungen informiert.

Einen sehr großen Projektanteil nehmen derzeit Umweltberichte im Rahmen der Umweltprüfung für zahlreiche Bauleitplanverfahren ein. Insgesamt wurden hier bereits mehr als 95 Gutachten erstellt.

Im Bereich der „klassischen“ UVP bieten wir für die meisten der in Anlage 1 UVPG gelisteten „UVP-pflichtigen Vorhaben“ UVP-Berichte an. Auch Vorprüfungen des Einzelfalles (Screening) werden von uns durchgeführt.

Für europäische Schutzgebiete des Natura-2000-Netzes werden für alle gängigen Vorhabentypen und Planungen FFH-Verträglichkeits- und FFH-Vorprüfungen sowie Ausnahmeprüfungen durchgeführt. Eine unserer FFH-Verträglichkeitsuntersuchungen konnte im Jahr 2003 seine fachliche und rechtliche Qualität vor dem Bundesverwaltungsgericht erfolgreich unter Beweis stellen.


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